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   BVerwG, 21.04.1972 - I B 29.72   

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https://dejure.org/1972,2106
BVerwG, 21.04.1972 - I B 29.72 (https://dejure.org/1972,2106)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1972 - I B 29.72 (https://dejure.org/1972,2106)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1972 - I B 29.72 (https://dejure.org/1972,2106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - I B 29.72
    Die Behörde hat die Dauer des Aufenthalts des Klägers in der Bundesrepublik Deutschland nicht etwa übersehen, sondern in die ihr obliegende Abwägung zwischen den Interessen des Staates an der Ausweisung des Klägers einerseits und den Interessen des Klägers an einem Verbleib andererseits einbezogen (zur Ermessensausübung bei Ausweisungen vgl. allgemein Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [JR 1970, 192 = GewArch. 1970, 115 u.a.] und vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).
  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - I B 29.72
    Erteilt sie die weitere Aufenthaltserlaubnis jedoch nicht, so endet ebenso der "vorläufig erlaubte Aufenthalt" (Marxen, Deutsches Ausländerrecht, § 21 RdNr. 10; vgl. im übrigen Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG I C 5.69 - [BVerwGE 34, 325]).
  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - I B 29.72
    Die Behörde hat die Dauer des Aufenthalts des Klägers in der Bundesrepublik Deutschland nicht etwa übersehen, sondern in die ihr obliegende Abwägung zwischen den Interessen des Staates an der Ausweisung des Klägers einerseits und den Interessen des Klägers an einem Verbleib andererseits einbezogen (zur Ermessensausübung bei Ausweisungen vgl. allgemein Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [JR 1970, 192 = GewArch. 1970, 115 u.a.] und vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1972 - I B 29.72
    In seinem Urteil vom 16. Februar 1971 - BVerwG I C 43.70 - (BVerwGE 37, 227), auf das das Berufungsurteil eingehend Bezug genommen hat, hat der beschließende Senat bereits geklärt, daß der Schutz des Art. 2 Abs. 2 des Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik vom 21. November 1957 (BGBl. 1959 II S. 949) nur dann wirksam wird, wenn sich der Ausländer "im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen seit mehr als fünf Jahren ordnungsgemäß im Gebiet des anderen Vertragsstaates aufhält".
  • VG Darmstadt, 28.09.2011 - 5 L 936/11

    Verlängerung des Aufenthaltsrechts eines türkischen Arbeitnehmers nach Beendigung

    Auch ein nach Erlöschen der bisherigen Aufenthaltserlaubnis gestellter Verlängerungsantrag brachte das vorläufige Aufenthaltsrecht des § 21 Abs. 3 Satz 3 AuslG 1965 - ab dem Zeitpunkt der Antragstellung - zum Entstehen, wenn die Behörde in eine Sachprüfung eintrat (BVerwG, Beschl. v. 21.04.1972 - I B 29.72 -, DÖV 1972, 797).
  • BFH, 08.08.1974 - IV R 131/73

    Unzulässige Klage - Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der

    Von diesem Ergebnis ist auch der I. Senat des BFH in seiner nicht veröffentlichten Entscheidung vom 13. September 1972 I B 29/72 ausgegangen.
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